RS Vwgh 1997/2/20 96/06/0228

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

ABGB §290;
ABGB §340;
ABGB §380;
ABGB §424;
ABGB §431;
BStG 1971 §20a;

Rechtssatz

Der Umstand, daß Liegenschaftsteile im Zuge der Grundbuchumstellung auf EDV in eine EZ, die öffentliches Gut betrifft, zugeschrieben wurden, vermag keinen Titel zu ersetzen (hier: strittig ist, ob dem Bund gem Art II Punkt 3 iVm § 20a BStGNov BGBl 1986/63, zum Zeitpunkt der Antragstellung (am 10.2.1993) noch die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der vom Bf rückgeforderten, seinerzeit zugunsten des Bundes enteigneten Flächen zugekommen ist, trotzdem diese vorerst im Kataster dem öffentlichen Gut der Gemeinde zugewiesen und anläßlich der Grundbuchumstellung aus dem Verzeichnis des öff Gutes der Gemeinde in eine EZ der Gemeinde, öff Gut, zugeschrieben wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060228.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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