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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/12/19 96/06/0198 2Stammrechtssatz
Da das Vlbg BauG 1972 selbst keine Definiton des Begriffes "Gelände" enthält, ist im Lichte des § 5 Abs 3, § 30 und § 32 Abs 2 Vlbg BauG 1972 grundsätzlich von dem nach den Plänen projektierten Gelände auszugehen, sofern nicht gem § 5 Abs 3 oder § 32 Abs 2 Vlbg BauG 1972 eine Festlegung der Oberfläche des Grundstückes bescheidmäßig erfolgt. Die Definition des Begriffes "Gelände" in § 2 lit h Vlbg BBV 1976 erweist sich somit als gesetzmäßig. Hinsichtlich einer möglichen Bescheiderlassung nach § 5 Abs 3 oder § 32 Abs 2 Vlbg BauG 1972 ist im § 30 Vlbg BauG 1972 kein Mitspracherecht des Nachbarn festgelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993060100.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009