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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die von Wohnhäusern im "Wohngebiet" iSd § 14 Abs 3 Vlbg RPG typischerweise ausgehenden Emissionen sind hinzunehmen (Hinweis E 17.11.1994, 93/06/0207 und 94/06/0078); dies hat sinngemäß für die Errichtung einer Garage (hier Doppelgarage) auf einem als "Baufläche-Mischgebiet" iSd § 14 Abs 4 Vlbg RPG gewidmeten Grundstück zu gelten. Das bedeutet insbesondere, daß die Nachbarn die Immissionen hinzunehmen haben, die typischerweise mit der Verwendung einer auf dem Baugrund errichteten Doppelgarage ausgehen. Es ist daher Aufgabe der Nachbarn, konkret darzutun, welche über das ortsübliche Ausmaß hinausgehende Belästigung oder welche Gefährdung aus der Realisierung der Doppelgarage für sie entstehen könnte (Hinweis E 29.4.1986, 85/06/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060289.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009