RS Vwgh 1997/2/20 96/06/0110

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §64a;

Rechtssatz

§ 64a AVG idF BGBl 471/1995 sieht zwar die Möglichkeit einer Berufungsvorentscheidung vor, jedoch geht nach Stellung eines Vorlageantrages iSd § 64a Abs 2 AVG die Kompetenz zur Entscheidung ÜBER DIE EINGEBRACHTE BERUFUNG auf die Berufungsbeh über (Hinweis B 17.11.1994, 92/06/0243).

Schlagworte

Instanzenzug Maßgebender Zeitpunkt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060110.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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