RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1997
beobachten
merken

Index

L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Oberösterreich
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §4;
KulturflächenschutzG OÖ 1958 §1;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Bewilligung der Umwandlung des betreffenden Grundstücks in Wald hat die Behörde ausschließlich das OÖ KulturflächenschutzG anzuwenden. § 4 ForstG 1975 ist nicht heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070147.X02

Im RIS seit

07.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten