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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SteiermarkNorm
ParkgebührenG Stmk §2;Rechtssatz
Bringt der Beschuldigte in der an den UVS gerichteten Berufung vor, daß er die in der Strafverfügung und im Straferkenntnis ihm zur Last gelegte Tat bestreite und daß er nur aus einem entschuldbaren Irrtum heraus die Uhrzeit am Parkschein falsch angekreuzt habe, kann dieses Vorbringen auch so verstanden werden, daß der Beschuldigte damit Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellungen, welche die innere Tatseite bzw die Vorwerfbarkeit (Schuld) betreffen, bekämpft. Enthält das Vorbringen auch rechtliche Beurteilungen, so kann nicht gesagt werden, daß der Beschuldigte iSd § 51e Abs 2 VStG "AUSDRÜCKLICH nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet" habe.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ausdrücklichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995170194.X04Im RIS seit
19.03.2001