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L74004 Fremdenverkehr Tourismus OberösterreichNorm
B-VG Art18 Abs1;Rechtssatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 33 Abs 1, § 35 Abs 1, § 37 OÖ TourismusG 1990 und § 1 OÖ TourismusG BeitragsgruppenO 1992 sowie die Positionen der Berufsgruppe 961 der Anlage 1 der BeitragsgruppenO. Keine Zweifel an der ausreichenden Determinierung der genannten Bestimmungen und keine Bedenken gegen die Anknüpfung der Abgabenhöhe an den Umsatz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170415.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009