RS Vwgh 1997/2/24 97/17/0039

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Veröffentlicht am 24.02.1997
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
LAO Krnt 1991 §208 Abs1;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0007/72 B 28. Jänner 1972 VwSlg 4336 F/1972 RS 1(hier: Berufungsvorentscheidung und Vorlageantrag gemäß § 208 Abs 1 Krnt LAO 1991).

Stammrechtssatz

Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, so ist eine VOR Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 27 VwGG 1965 - vom Zeitpunkt der Stellung dieses Antrages an gerechnet - erhobene Säumnisbeschwerde gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.

Schlagworte

Binnen 6 MonatenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997170039.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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