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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Eine Stundung des auszuzahlenden Arbeitslohnes durch den Arbeitnehmer vom Beginn des "Dienstverhältnisses" an und auf unbestimmte Zeit (hier ein jahrelanges Unterbleiben von Lohnzahlungen) hält einem Fremdvergleich nicht stand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1992140039.X03Im RIS seit
20.11.2000