RS Vwgh 1997/2/25 93/14/0143

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Veröffentlicht am 25.02.1997
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs1;
BAO §4;
KO §19;
KO §20;
UStG 1972 §19 Abs2;
UStG 1972 §21 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/21 91/15/0077 3

Stammrechtssatz

Ist der Rückforderungsanspruch hinsichtlich entrichteter Umsatzsteuer bereits vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldners entstanden, steht der Aufrechnung dieses Anspruchs mit der bestehenden Konkursforderung kein sich aus abgabenrechtlichen Vorschriften ergebendes Aufrechnungsverbot entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140143.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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