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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §215 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/21 91/15/0077 3Stammrechtssatz
Ist der Rückforderungsanspruch hinsichtlich entrichteter Umsatzsteuer bereits vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldners entstanden, steht der Aufrechnung dieses Anspruchs mit der bestehenden Konkursforderung kein sich aus abgabenrechtlichen Vorschriften ergebendes Aufrechnungsverbot entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140143.X01Im RIS seit
20.11.2000