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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1048;Rechtssatz
Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Der Übergang der Preisgefahr ist hingegen für den Zeitpunkt des Erwerbes wirtschaftlichen Eigentums unerheblich (Hinweis auf E 8.3.1994, 93/14/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997140006.X02Im RIS seit
20.11.2000