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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1048;Rechtssatz
Der Umstand, daß die bestellten Güter (hier Kühlgeräte) bereits vor dem 1.4.1994 existent und konkretisiert gewesen sind, bedeutet nicht, daß deshalb schon die Preisgefahr auf den Käufer übergegangen wäre. Die Konkretisierung (Konzentration) der Gattungsschuld ist vielmehr bloß Voraussetzung dafür, daß die Gattungsschuld in bestimmten Belangen (insbesondere für die Gefahrtragung) als Stückschuld behandelt werden kann, maW daß sich die Frage der Preisgefahr überhaupt stellt (siehe Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts I/10, 217 und 328).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997140006.X01Im RIS seit
20.11.2000