RS VwGH Erkenntnis 1997/02/26 96/12/0242

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0274 E 26. Februar 1997 96/12/0309 E 19. März 1997 96/12/0368 E 16. April 1997 Rechtssatz

Die Änderung des § 14 BDG 1979 durch die Nov BGBl 1995/820 hat nichts am Inhalt des weiterhin verwendeten Begriffes der "Dienstunfähigkeit" geändert. Zur Bestimmung des Inhaltes des Begriffes der Dienstunfähigkeit nach § 14 BDG 1979 idF BGBl 1995/820 kann daher weiterhin die bisherige Rechtsprechung herangezogen werden. Dem Grunde nach besteht ebenfalls weiter inhaltlich die Beziehung zu § 51 Abs 2 BDG 1979.

Im RIS seit
05.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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