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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0274 E 26. Februar 1997 96/12/0309 E 19. März 1997 96/12/0368 E 16. April 1997Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/08 93/12/0150 3Stammrechtssatz
"Erwerbsfähigkeit" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Fähigkeit, durch eigene Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Lebensunterhalt zu verdienen. Diese ist zwar abstrakt zu beurteilen, hinsichtlich der gesundheitlichen Voraussetzungen der Einsatzfähigkeit für bestimmente Tätigkeiten ist aber auf die in der Arbeitswelt üblichen Erfordernisse (etwa Einhaltung der Arbeitzeit, Fähigkeit zur Selbstorganisation) Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120242.X04Im RIS seit
05.02.2002