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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe gegen die Zurücklegung einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft mangels LegitimationRechtssatz
Die Staatsanwaltschaft hat den Strafanspruch des Staates zu vertreten; auf die Geltendmachung dieses Strafanspruches durch den Staat hat der einzelne kein subjektives Recht. Dem Einschreiter fehlt somit die Legitimation, die Zurücklegung einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft gemäß §90 StPO beim Verfassungsgerichtshof mit Beschwerde nach Art144 B-VG zu bekämpfen (vgl zB VfSlg 11679/1988, 12405/1990).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Strafanzeige, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1211.1995Dokumentnummer
JFR_10049381_95B01211_01