RS Vwgh 1997/2/26 95/01/0454

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §37;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht hat die Behörde Erhebungen darüber zu pflegen und Feststellungen zu treffen, wie sich die vom Asylwerber und seinen Angehörigen behauptete besondere Verfolgungssituation der (konvertierten) Zeugen Jehovas in seinem Heimatland faktisch darstellt. Der bloße Verweis auf die im Heimatstaat herrschende Rechtslage genügt bei substantiierter Bestreitung des Asylwerbers nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010454.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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