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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/12/0037Rechtssatz
Im Verfahren betreffend die Lehrpflichtermäßigung nach § 8 Abs 2 BLVG kommt nur dem Lehrer Parteistellung zu, nicht aber der Einrichtung, die sich dem Bund gegenüber zur Zahlung der Ersatzkosten/Vertretungskosten dieses Lehrers verpflichtet. Das Refinanzierungsverhältnis unterliegt dem Privatrecht.
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Verhältnis zu anderen Materien und Normen ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120017.X02Im RIS seit
11.07.2001