RS Vwgh 1997/2/26 96/12/0242

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0274 E 26. Februar 1997 96/12/0309 E 19. März 1997 96/12/0368 E 16. April 1997

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit ist bei Vorliegen eines nicht besserungsfähigen gesundheitlichen Gebrechens auch zu untersuchen, ob durch die weitere konkrete Dienstleistung für den Beamten real die Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes (Gesundheitszustandes) gegeben ist oder durch die Dienstleistung eine objektiv unzumutbare Unbill (zB dauernde wesentliche Schmerzen) gegeben wäre (Hinweis E 18.12.1991, 90/12/0272).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120242.X05

Im RIS seit

05.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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