Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0274 E 26. Februar 1997 96/12/0309 E 19. März 1997 96/12/0368 E 16. April 1997Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit ist bei Vorliegen eines nicht besserungsfähigen gesundheitlichen Gebrechens auch zu untersuchen, ob durch die weitere konkrete Dienstleistung für den Beamten real die Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes (Gesundheitszustandes) gegeben ist oder durch die Dienstleistung eine objektiv unzumutbare Unbill (zB dauernde wesentliche Schmerzen) gegeben wäre (Hinweis E 18.12.1991, 90/12/0272).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120242.X05Im RIS seit
05.02.2002