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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Sind Verfolgungshandlungen im Lichte der speziellen Situation des Asylwerbers unter Berücksichtigung der Gesamtsituation in seinem Heimatland mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu befürchten, ist wohlbegründete Furcht vor Verfolgung auch dann anzunehmen, wenn der Asylwerber unter Verwendung seines (echten) Reisepasses sein Heimatland verlassen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010454.X02Im RIS seit
20.11.2000