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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0089Rechtssatz
Auf erstinstanzliches Vorbringen der Asylwerberin, serbische Ärzte verabreichten einer schwangeren Frau vor der Entbindung eine Spritze, daß das Kind tot geboren werde, kommt die Bf - ungeachtet der Frage, ob sie nicht eine andere Möglichkeit der Entbindung in ihrem Heimatland gehabt hätte - weder in der Berufung und deren Ergänzung noch in der Beschwerde zurück (hier: der VwGH hat sich mit diesem erstinstanzlichen Vorbringen nicht weiter befaßt).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010088.X01Im RIS seit
03.04.2001