RS Vwgh 1997/2/26 96/12/0307

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 impl;
BDG 1979 §14 Abs3;
BDG 1979 §14 idF 1995/820;
BDG 1979 §51 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/26 96/12/0242 10

Stammrechtssatz

Die Änderung des § 14 BDG 1979 durch die Nov BGBl 1995/820 hat nichts am Inhalt des weiterhin verwendeten Begriffes der "Dienstunfähigkeit" geändert. Zur Bestimmung des Inhaltes des Begriffes der Dienstunfähigkeit nach § 14 BDG 1979 idF BGBl 1995/820 kann daher weiterhin die bisherige Rechtsprechung herangezogen werden. Dem Grunde nach besteht ebenfalls weiter inhaltlich die Beziehung zu § 51 Abs 2 BDG 1979.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120307.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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