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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/26 96/12/0242 10Stammrechtssatz
Die Änderung des § 14 BDG 1979 durch die Nov BGBl 1995/820 hat nichts am Inhalt des weiterhin verwendeten Begriffes der "Dienstunfähigkeit" geändert. Zur Bestimmung des Inhaltes des Begriffes der Dienstunfähigkeit nach § 14 BDG 1979 idF BGBl 1995/820 kann daher weiterhin die bisherige Rechtsprechung herangezogen werden. Dem Grunde nach besteht ebenfalls weiter inhaltlich die Beziehung zu § 51 Abs 2 BDG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120307.X01Im RIS seit
20.11.2000