RS Vwgh 1997/2/26 95/12/0366

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0014 E 20. September 1988 RS 4

Stammrechtssatz

"Dienstliche Interessen" im Zusammenhang mit der Versetzung stellen insofern einen für die Ermessensübung maßgebenden Sinn des Gesetzes zum Ausdruck bringenden Umstand dar, als ihre Gefährdung die Behörde berechtigt, von einer Rücksichtnahme auf die sozialen Verhältnisse und das Dienstalter des Landeslehrers Abstand zu nehmen (Hinweis E 12.11.1980, 663/77, VwSlg 10292 A/1980).

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Dienstliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995120366.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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