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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984 §19 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/12/0014 E 20. September 1988 RS 4Stammrechtssatz
"Dienstliche Interessen" im Zusammenhang mit der Versetzung stellen insofern einen für die Ermessensübung maßgebenden Sinn des Gesetzes zum Ausdruck bringenden Umstand dar, als ihre Gefährdung die Behörde berechtigt, von einer Rücksichtnahme auf die sozialen Verhältnisse und das Dienstalter des Landeslehrers Abstand zu nehmen (Hinweis E 12.11.1980, 663/77, VwSlg 10292 A/1980).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Dienstliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995120366.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.12.2011