RS Vwgh 1997/2/27 97/20/0022

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Veröffentlicht am 27.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §13 Abs1;
AsylG 1991 §13 Abs2;
AVG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/01/0040 1 (hier: Berufung)

Stammrechtssatz

Fremde, die zwar das 14te, nicht aber das 19te Lebensjahr vollendet haben, können zwar Asylanträge selbst stellen, für alle übrigen Verfahrenshandlungen bedürfen sie jedoch eines (gesetzlichen) Vertreters. Dies gilt somit auch für die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Minderjährige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997200022.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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