RS Vwgh 1997/2/27 97/16/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1997
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Ein Privatinteresse ist schon dann anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil erreicht hat oder zu erreichen hoffte (Hinweis E 12.2.1962, 2134/61, VwSlg 2589 F/1962).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160003.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten