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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / SäumnisLeitsatz
Zurückweisung einer gegen die Untätigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates gerichteten Eingabe wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesRechtssatz
Gemäß Art144 B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden einschließlich der unabhängigen Verwaltungssenate. Eine Kompetenz zur Entscheidung über Beschwerden, mit welchen die Verletzung der Entscheidungspflicht von Verwaltungsbehörden einschließlich der unabhängigen Verwaltungssenate behauptet wird, wird dem Verfassungsgerichtshof jedoch weder durch die genannte noch durch eine andere Gesetzesvorschrift eingeräumt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, SäumnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B563.1995Dokumentnummer
JFR_10049381_95B00563_01