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L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer OberösterreichNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Darin, daß allein die Lieferung von Getränken durch den Dienstgeber oder die gesetzliche Arbeitnehmervertretung steuerfrei ist, kann eine unsachliche Differenzierung nicht erblickt werden. Vielmehr ist eine steuerrechtliche Begünstigung der in der Fürsorgepflicht des Dienstgebers begründeten Maßnahmen durchaus sachlich gerechtfertigt (Hinweis E 25.11.1983, 83/17/0208 bis 0212).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160275.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.02.2010