RS Vfgh 1995/6/19 B100/95

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Veröffentlicht am 19.06.1995
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §34
ZPO §530 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung einer Eingabe mangels Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes

Rechtssatz

Da ein Beschluß auf Abweisung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe kein "die Sache erledigender Beschluß" iSd §530 Abs1 ZPO ist, ist die als Antrag auf Wiederaufnahme gewertete Eingabe unzulässig (vgl VfSlg 8972/1980, 13358/1993).

Entscheidungstexte

  • B 100/95
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.06.1995 B 100/95

Schlagworte

VfGH / Wiederaufnahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B100.1995

Dokumentnummer

JFR_10049381_95B00100_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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