RS Vwgh 1997/2/27 97/20/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §151;
ABGB §865;
AsylG 1991 §13 Abs2;
AVG §10 Abs1;
AVG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/01/0040 2

Stammrechtssatz

Bevollmächtigt ein minderjähriger Fremder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat in seiner dem Asylantrag folgenden Asylangelegenheit einen Rechtsanwalt, so wird diese Bevollmächtigung durch die nachträgliche Genehmigung durch den Jugendwohlfahrtsträger ex tunc wirksam.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Minderjährige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997200022.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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