Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §151;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/01/0040 2Stammrechtssatz
Bevollmächtigt ein minderjähriger Fremder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat in seiner dem Asylantrag folgenden Asylangelegenheit einen Rechtsanwalt, so wird diese Bevollmächtigung durch die nachträgliche Genehmigung durch den Jugendwohlfahrtsträger ex tunc wirksam.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung MinderjährigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200022.X02Im RIS seit
20.11.2000