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L70300 Buchmacher Totalisateur WettenNorm
Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/01/0131Rechtssatz
Eine in einem Bescheid enthaltene Anordnung, die eine solche Einschränkung einer durch diesen Bescheid eingeräumten Berechtigung darstellt, daß sie mit der Erteilung der Berechtigung in einem untrennbaren Zusammenhang steht, stellt nicht eine Auflage im eigentlichen Sinn dar (weil eine solche auf das verliehene Recht ohne Einfluß wäre); wird sie bekämpft, so ist der gesamte Bescheid Anfechtungsgegenstand (hier: Verbot von Akkumulativwetten in einem Bescheid gemäß § 1 Abs 4 des Gesetzes betreffend Gebühren von Totalisateurwetten und Buchmacherwetten, StGBl 1919/388).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997010130.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009