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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/19/1881 B 28. Februar 1997 96/19/1882 B 28. Februar 1997Rechtssatz
Wenn einer Erklärung des Bf, er habe das rechtliche Interesse an seiner Beschwerde verloren, im Hinblick auf die objektive Interessenslage Anhaltspunkte zu entnehmen sind, wonach sie nicht bloß der Umgehung der Zurückziehung dient, ist dies dem Fall einer Gegenstandslosigkeit der Beschwerde iSd § 33 Abs 1 VwGG gleichzuhalten und nicht als Zurückziehung der Beschwerde zu beurteilen.
Schlagworte
ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996191880.X02Im RIS seit
20.11.2000