RS Vwgh 1997/2/28 96/19/1880

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/19/1881 B 28. Februar 1997 96/19/1882 B 28. Februar 1997

Rechtssatz

Wenn einer Erklärung des Bf, er habe das rechtliche Interesse an seiner Beschwerde verloren, im Hinblick auf die objektive Interessenslage Anhaltspunkte zu entnehmen sind, wonach sie nicht bloß der Umgehung der Zurückziehung dient, ist dies dem Fall einer Gegenstandslosigkeit der Beschwerde iSd § 33 Abs 1 VwGG gleichzuhalten und nicht als Zurückziehung der Beschwerde zu beurteilen.

Schlagworte

Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996191880.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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