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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/18/0059 E 11. September 1987 VwSlg 12526 A/1987 RS 2Stammrechtssatz
Auf Willenserklärungen des Grundeigentümers, die nur gegenüber Einzelpersonen abgegeben wurden und nicht allgemein erkennbare schriftliche oder durch Zeichen erfolgte Erklärungen am Parkplatz selbst erfolgen, kommt es bei der Frage, ob eine Grundfläche eine Straße mit öffentlichem Verkehr iSd § 1 StVO ist, nicht an.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995020348.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012