RS Vwgh 1997/2/28 95/02/0348

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0059 E 11. September 1987 VwSlg 12526 A/1987 RS 2

Stammrechtssatz

Auf Willenserklärungen des Grundeigentümers, die nur gegenüber Einzelpersonen abgegeben wurden und nicht allgemein erkennbare schriftliche oder durch Zeichen erfolgte Erklärungen am Parkplatz selbst erfolgen, kommt es bei der Frage, ob eine Grundfläche eine Straße mit öffentlichem Verkehr iSd § 1 StVO ist, nicht an.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995020348.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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