RS Vwgh 1997/2/28 95/19/0440

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

§ 45 Abs 3 AVG dient der Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den Ermittlungsergebnissen der Behörde über bestehende Verhältnisse, nicht aber der Anleitung der Partei (hier: des Fremden), ihre Verhältnisse so zu gestalten, daß ihr Antrag zum Erfolg führt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190440.X02

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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