Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §58 Abs1 Z2 lite;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/02/0054Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/13 91/18/0010 5 Verstärkter Senat VwSlg 13547 A/1991Stammrechtssatz
Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen immer wieder die Ursache schwerer Verkehrsunfälle dar, weshalb im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausmaß von fast der Hälfte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (116 km/h statt der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h) sowohl Gründe der Spezialprävention als auch der Generalprävention gegen eine Herabsetzung der Strafe (öS 2000,-- bei einem Strafrahmen bis öS 10000,--) sprechen (Hinweis E 18.9.1991, 91/03/0043, 91/03/0250).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Rücksichten der Generalprävention Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997020053.X01Im RIS seit
12.06.2001