RS VwGH Beschluss 1997/02/28 96/02/0431

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Rechtssatz

Selbst der Verzicht auf eine Verkündung durch sämtliche Parteien des Verfahrens hindert nicht eine rechtswirksame Verkündung des Bescheides in Abwesenheit der Parteien.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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