RS Vwgh 1997/2/28 96/02/0562

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
VStG §3 Abs1;
VStG §3 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/22 94/02/0108 1

Stammrechtssatz

Ist auf Grund des situationsbedingten Verhaltens des Lenkers seine Zurechnungsfähigkeit zu bejahen, ist die Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens über seine Zurechnungsfähigkeit entbehrlich (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0008).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996020562.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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