RS Vwgh 1997/2/28 96/02/0481

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §79a;
VwGG §52 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/02/0482 E 28. Februar 1997

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0327 2 (hier: Teilweise Zurückziehung der Beschwerde der mitbeteiligten Partei).

Stammrechtssatz

Auch bei Entscheidungen über den Kostenersatz gem § 79a AVG ist der Fall der Bekämpfung mehrerer Verwaltungsakte durch mehrere Bf in einer Beschwerde so zu beurteilen, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre (Hinweis E 10.10.1990, 89/03/0257, 0258).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996020481.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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