RS Vwgh 1997/2/28 97/19/0084

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7;
AufG 1992 §1 Abs3 Z6;
AufG 1992 §3 Abs1 Z2;
AufG 1992 §6 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Die Familiengemeinschaft mit dem aufgrund einer vom VwGH erteilten aufschiebenden Wirkung in einem Asylverfahren in Österreich aufenthaltsberechtigten Ehegatten verschafft der Fremden keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, da § 3 Abs 1 Z 2 AufenthaltsG 1992 die Gruppe der Personen, die auf Grund des AsylG 1991 zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind (§ 1 Abs 3 Z 6 AufenthaltsG 1992), NICHT erwähnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997190084.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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