RS Vwgh 1997/2/28 97/02/0021

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67g Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1997/02/28 96/02/0431 2

Stammrechtssatz

Selbst der Verzicht auf eine Verkündung durch sämtliche Parteien des Verfahrens hindert nicht eine rechtswirksame Verkündung des Bescheides in Abwesenheit der Parteien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020021.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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