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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0213 E 31. Jänner 1985 RS 2(hier wies die erstinstanzliche Behörde den Parteiantrag ab; die Berufungsbehörde hätte das von einer Nichtpartei erhobene Rechtsmittel mangels Parteistellung als unzulässig zurückweisen müssen).Stammrechtssatz
Im Falle einer Berufung gegen einen Bescheid, mit dem ein Parteiantrag zurückgewiesen wurde, darf die Berufungsbehörde nur über die Gesetzmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den Inhalt des zurückgewiesenen Antrages selbst entscheiden. (Hinweis auf E vom 25.4.1951, 1843/50, VwSlg 2066 A/1951) Andernfalls ist der Berufungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben. (Hinweis auf E vom 25.4.1951, 1843/50, VwSlg 2066 A/1951, 18.4.1967, 1713/66, 17.3.1983, 81/08/0205 = ZfVB 1984/1/247)
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung KassationInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996192141.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.04.2011