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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 5Stammrechtssatz
Wurde die von der Strafbehörde erster Instanz an den Besch gerichtete Aufforderung zur Rechtfertigung innerhalb der (hier: gem § 28 Abs 2 AuslBG einjährigen) Verjährungsfrist erlassen, so führt dies nach stRsp des VwGH zum Ausschluß der Verfolgungsverjährung, selbst wenn eine rechtswirksame Zustellung nicht innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt ist bzw nicht möglich ist, weil es nicht auf die Zustellung ankommt, sondern darauf, daß der behördliche Akt aus dem Bereich der Behörde herausgetreten ist (Hinweis E 26.6.1989, 88/12/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997020041.X02Im RIS seit
11.07.2001