RS Vwgh 1997/2/28 95/02/0173

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/52 E 19. Jänner 1953 VwSlg 2821 A/1953 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung der Behörde, Erhebungen über die Existenz von Milderungsgründen anzustellen, die weder vom Beschuldigten geltend gemacht noch durch die Sachlage angedeutet werden, besteht nicht.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995020173.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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