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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Für die Parteistellung von Wasserberechtigten im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren kommt es nicht darauf an, ob die Wasserberechtigten Eigentümer von betroffenen Liegenschaften iSd § 34 Abs 4 EisenbahnG sind.
WASSERBERECHTIGTE iSd § 34 Abs 4 EisenbahnG sind die Träger von rechtmäßig geübten Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauches (§ 8 WRG) und von Nutzungsbefugnissen nach § 5 Abs 2 WRG, sofern eine Berührung dieser Rechte (Veränderung oder Beschränkung) durch das Eisenbahnbauvorhaben nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995030338.X01Im RIS seit
12.11.2001