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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §364a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/03/0038 5 (Gegenteiliges kann auch aus § 364a ABGB nicht abgeleitet werden)Stammrechtssatz
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem es ausschließlich nur mehr um die Rechtmäßigkeit der zur Abwehr von durch den Betrieb der Eisenbahn (mittelbar) einwirkenden Immissionen von Amts wegen vorgeschriebenen Auflagen geht, kommt niemandem die Stellung einer mitbeteiligten Partei zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995030338.X04Im RIS seit
12.11.2001