RS Vwgh 1997/3/5 95/03/0010

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Veröffentlicht am 05.03.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;

Rechtssatz

Eine Entfernung von (hier) 232 m liegt bei weitem innerhalb des zulässigen und für einen ordnungsgemäßen Meßvorgang mit einem Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmesser ausreichenden Bereiches (Hinweis E 16.3.1994, 93/03/0317).

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995030010.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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