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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/22 94/03/0290 1Stammrechtssatz
GEFAHR IM VERZUG iSd § 39 Abs 2 VStG ist gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist oder eine Verbringung der Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, und damit der Entzug vor dem Zugriff der Behörde verhindert werden soll. Auch eine Verdunklungsgefahr vermag die Gefahr im Verzug zu rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995030012.X02Im RIS seit
07.06.2001