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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2;Rechtssatz
Die nur allgemein gehaltenen schlagwortartigen Ausführungen des Arbeitgebers, wonach durch die Kunstsprache Esperanto positives Begegnen verschiedener Kulturen intendiert wird, eine Absicht, die gerade in der heutigen Zeit, in der Nationalismus, Fremdenhaß, Religionshaß und dgl wieder aufzukommen scheinen", vermögen eine nachvollziehbare (und konkrete) Darlegung, inwieweit im Beschwerdefall Kenntnisse der Kunstsprache Esperanto für die Öffentlichkeit (über den Kreis der daran interessierten Personen und Vereinigungen hinaus) iSd § 4 Abs 6 Z2 und Z 3 AuslBG von notwendiger Bedeutung sein sollten, nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche WürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994090178.X01Im RIS seit
07.06.2001