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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Eine Ablehnung der Stellung von Ersatzkräften von vornherein kann dem Arbeitgeber aufgrund der fehlenden Reaktion auf ein Schreiben betreffend Bekundung eines Interesses an der Stellung von Ersatzkräften nicht unterstellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994090387.X01Im RIS seit
07.06.2001