RS Vwgh 1997/3/6 94/09/0387

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Veröffentlicht am 06.03.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;

Rechtssatz

Eine Ablehnung der Stellung von Ersatzkräften von vornherein kann dem Arbeitgeber aufgrund der fehlenden Reaktion auf ein Schreiben betreffend Bekundung eines Interesses an der Stellung von Ersatzkräften nicht unterstellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994090387.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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