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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs4;Rechtssatz
Hat der UVS im Verfahren betreffend den Wiederaufnahmeantrag funktionell als erste, letzte und damit einzige Instanz einzuschreiten, ist der pauschalierte Kostenbeitrag (sinngemäß) nach § 64 Abs 2 VStG mit 10 vH der verhängten Geldstrafen zu bemessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090342.X04Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.01.2011