RS Vwgh 1997/3/7 97/19/0349

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Veröffentlicht am 07.03.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/19/0331

Rechtssatz

Ein rechtskundiger Parteienvertreter, an dessen Sorgfalt ein strengerer Maßstab anzulegen ist als an einen Rechtsunkundigen, hat nach Wegfall der durch einen Zusammenbruch oder eine massive Störung der Computeranlage in seiner Rechtsanwaltskanzlei bedingten Streßsituation eine erhöhte Kontrollpflicht hinsichtlich der Maßnahmen und Vorgänge, die während dieses Zeitraumes vorgenommen wurden bzw aufgetreten sind.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997190349.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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