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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/19/0331Rechtssatz
Ein rechtskundiger Parteienvertreter, an dessen Sorgfalt ein strengerer Maßstab anzulegen ist als an einen Rechtsunkundigen, hat nach Wegfall der durch einen Zusammenbruch oder eine massive Störung der Computeranlage in seiner Rechtsanwaltskanzlei bedingten Streßsituation eine erhöhte Kontrollpflicht hinsichtlich der Maßnahmen und Vorgänge, die während dieses Zeitraumes vorgenommen wurden bzw aufgetreten sind.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997190349.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.03.2011