RS Vwgh 1997/3/7 95/19/1057

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Veröffentlicht am 07.03.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §133 Abs1;
StGB §133 Abs2;
StGB §146;
StGB §147 Abs2;
StGB §148;

Rechtssatz

Hält sich der Fremde seit seiner Geburt im Bundesgebiet auf, konzentrieren sich seine Lebensinteressen auf das Inland, hat er hier sowohl beruflich als auch privat eine Existenz aufgebaut und steht er nunmehr knapp vor der Pensionierung, so ist im Hinblick auf seine intensiven persönlichen Interessen in Österreich der mit der Versagung der Bewilligung verbundene Eingriff in das durch Art 8 Abs 1 MRK geschützte Privatleben des Fremden auch unter Berücksichtigung der von ihm ausgehenden Gefährdung für die öffentliche Sicherheit (im wesentlichen Verurteilung wegen verschiedener Arten der Veruntreuung und des Betruges) nicht gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995191057.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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